Verlobungsringe, Trauringe, Eheringe....

Brauchtum & Tradition: Woher kommt eigentlich der Brauch mit den Ringen?

Hochzeitsringe, Trauringe, EheringeGenauso wichtig wie das Wo und Wie ist natürlich auch der Ring. Der traditionelle Verlobungsring ist die moderne Fassung des Brautpreises oder der Brautgabe. Während des Mittelalters war es üblich, einen sogenannten Brautpreis an die Familie der Braut zu zahlen; heutzutage sind Frauen natürlich weitaus unabhängiger und nicht mehr von der Entscheidung ihrer Väter abhängig. Und Brautpreise werden schon lange nicht mehr gezahlt. Die ersten, die Verlobungs- und Eheringe trugen, waren die alten Ägypter; der Ring symbolisierte die Zusammengehörigkeit der beiden Eheleute. Die Idee, den Verlobungs- oder Ehering am vierten Finger, also dem Ringfinger, zu tragen, kommt aber von den alten Römern; diese glaubten, daß die Vena Amoris, die Vene der Liebe, an diesem Finger beginnt und zum Herzen führt.

Eheringe aussuchenRinge auswählen: Welcher ist der Richtige?

Den richtigen Ring zu finden kann schwierig sein, muß es aber nicht. Die Auswahl ist riesig: Weißgold, Gelbgold, Rotgold, Platin, Titan; einfarbig, zweifarbig; dreifarbig; schmal, breit, ohne Diamant, mit Diamant, mit Diamanten rundherum; und so weiter. Dazu kommen der persönliche Geschmack und natürlich der Geldbeutel. Falls ihr euch nicht sicher seid, könnt ihr im Zweifelsfall ja auch die beste Freundin oder die Schwiegermutter in spe fragen. Es ist zwar Tradition, mit dem Ring in der Hand den Heiratsantrag zu machen, aber auch hier kann man Ausnahmen machen. Erst die Frage stellen und dann gemeinsam zum Juwelier gehen, damit sich die Liebste den passenden Ring aussuchen kann. Etwas absolut Einzigartiges sind aber selbstgeschmiedete Ringe. Hier könnt ihr unter Anleitung von einem Goldschmied eure Ringe (entweder den einen oder gleich beide) selbst schmieden, nach eurem Design und mit euren Materialwünschen.

Verlobungsringe und die Herkunft des Brauchs

Die Verlobung, die mit dem Antrag beginnt, geht übrigens auf ein kirchliches Gebot des 13. Jahrhunderts zurück. Im Vierten Laterankonzil 1215 wurde festgelegt, daß eine künftige Hochzeit angekündigt werden muß. Damit sollte sichergestellt werden, daß etwaige Einsprüche anderer noch vor der Eheschließung gehört werden konnten. Immerhin war eine solche Ehe nach kirchlichem Recht bis zum Tode eines der Partner gültig; da mußte sichergestellt werden, daß niemand anderes Ansprüche anmelden konnte. Auch heute gilt es noch, das "Aufgebot zu bestellen". Das heißt, zwei Wochen vor der eigentlichen Eheschließung müssen die Papiere beim Standesamt eingereicht werden.